Entfernung von kosmetisch störend gutartigen Hautgewächsen
Viele Hautveränderungen, welche zum Teil altersbedingt entstehen, sind völlig harmlos und müssen aus medizinischen Gründen nicht entfernt werden.
Allerdings werden solche Veränderungen wie z.B. "Alterswarzen" (Seborrhoische Keratosen) oder gutartige Fibrome (gutartige Bindegewebsgewächse) sehr häufig als kosmetisch störend empfunden.
Solche Hautveränderungen werden unter örtlicher Betäubung elektrochirurgisch abgetragen. An den behandelten Stellen bilden sich kleine Krusten, welche nach einigen Tagen abfallen.
Dr. Barbara Kainz
Gruppenpraxis Dr. Michael Steyrer & Dr. Barbara Kainz
Fachärzte für Dermatologie & Venerologie, Ästhetische Dermatologie und Allergologie
Quellenplatz 4
1100 Wien
Tel: +43 01 6048300